Corona-Information

Liebe/r Patient/in,

aufgrund der aktuellen Situation mit dem neuartigen Corona-Virus, bitte ich Sie zu den Therapie-Terminen die folgenden Schutzmaßnahmen zu beachten:

1. Betreten Sie die Praxis nur mit korrekt aufgesetzter Mund-Nase-Bedeckung und erst nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Therapeuten.
2. Waschen Sie sich bitte sofort nach Betreten der Praxis gründlich die Hände und verwenden Sie die ausgelegten Papiertücher zum Abtrocknen.
3. Aus hygienischen Gründen verzichten wir bis auf weiteres auf Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung.

In Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen ist nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) [PDF-Dokument, 164 KB] eine Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Die „Maskenpflicht“ gilt für alle Bürgerinnen und Bürger in NRW.

Die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung gilt auch bei psychotherapeutischen Behandlungen. Sie wird durch das Tragen eines textilen Mund-Nasen-Schutzes erfüllt, beispielsweise durch sogenannte „Alltagsmasken“, oder das Bedecken von Mund und Nase mit einem Schal oder einem Tuch. Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht beachten, sind von der Praxisnutzung durch den Praxisinhaber auszuschließen.

Quelle: Psychotherapeutenkammer NRW, abgerufen am 23.08.2020

Ohne Mund-Nase-Bedeckung kann die Therapiesitzung leider nicht stattfinden. Falls die Bedeckung zuhause vergessen wurde, leihe ich Ihnen gerne für die Nutzung während der gemeinsamen Sitzung ein entsprechendes Exemplar.

Nach Einschätzung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) dürfte im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen in vielen Situationen das zwingende Erfordernis bestehen, dass Patientinnen und Patienten die Mund-Nase-Bedeckung vorübergehend ablegen. Ob und wann dies jeweils der Fall ist, obliegt der fachlichen Beurteilung der behandelnden Psychotherapeutin oder des behandelnden Psychotherapeuten.

Quelle: Psychotherapeutenkammer NRW, abgerufen am 23.08.2020

Siehe auch https://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Aktuelle_Informationen/2020/03/hygieneleitfaden_pp.pdf.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis der Maßnahmen, die dem gegenseitigen Schutz dienen.